Paul Ostrowski ist darüber hinaus staatlich geprüfter und allgemein ermächtigter Übersetzer der polnischen Sprache für Gerichte und Notare.

Jegliche Texte können von der deutschen Sprache in die polnische Sprache und auch von der polnischen in die deutsche Sprache übersetzt werden.

In seiner Eigenschaft als Notar ist Paul Ostrowski gemäß § 5 Absatz 2 Beurkundungsgesetz berechtigt, notarielle Urkunden, insbesondere Verträge, Vollmachten etc. sowie Unterschriftsbeglaubigungen in der polnischen Sprache abzufassen.

 
 
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